Betreuungsleistungen
Was sind Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI?
Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III und Personen, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen, allerdings die Voraussetzungen der Pflegestufe I noch nicht erfüllen, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, wenn sie an einer Demenzerkrankung, einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leiden, die sie in der Gestaltung der täglich zu bewältigenden Aufgaben in erheblichem Umfang einschränkt.
Welche Leistungen zusätzlichen Betreuungsleistungen gibt es?
Die Pflegeversicherung erstattet auf Antrag der Pflegebedürftigen und nach Feststellung der Anspruchsberechtigung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) monatlich zwischen 100 Euro und 200 Euro (bei einem erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz) an zusätzlichen Betreuungsleistungen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten sie von. Zum Beispiel in Form eines angemessenes Kontakt- und Beschäftigungsangebots, um Ängste abzubauen und räumliche, zeitliche, situative oder persönliche Orientierung zu fördern.
Hierzu bieten wir unter anderem an:
- Das gemeinsame Zubereiten von Mahlzeiten zur Förderung im Bereich „Essen und Trinken“
- Spaziergänge, Treppensteigen, Unterstützung bei der Fortbewegung innerhalb und außerhalb der Wohnung zur Förderung im Bereich „Bewegen“
- Spiele, Gedächtnistraining und Kommunikation zur Förderung der AEDLs (Aktivitäten des tägl. Lebens) im Bereich „Kommunizieren“
- Beschäftigungstherapie und Tagesablaufgestaltung zur Förderung der AEDLs im Bereich „Sich beschäftigen“
Ambulanter Pflegedienst
Parkstraße 3
D– 13086 Berlin
Telefon: +49 (030) 30 30 63 87-0
Fax: +49 (030) 96 06 18 43
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